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Gasumlage zur Sicherung der Gas- und Wärmeversorgung
Bis zum 1. Oktober 2022 tragen Gasimporteure die erhöhten Kosten für die Beschaffung von Gas als Ersatz für Lieferungen aus Russland noch selbst, danach werden die Kosten auf die Verbraucher umgelegt. Die „Gasumlage“ besteht aus zwei Elementen: der Gasbeschaffungsumlage, deren Höhe am 15. August 2022 veröffentlicht wurde, und der Speicherumlage, deren Höhe voraussichtlich am 18. August 2022 veröffentlicht wird.