ErmstalGas - Grundversorgung und Ersatzversorgung
Mit unserem ErmstalGas Standardtarif beziehen Sie unser Gas ohne Vertragsbindung nach Ihrem individuellen Bedarf.
Erdgaspreise für die Grundversorgung und Ersatzversorgung
(gültig ab 01.04.2024)
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Grundversorger nach dem EnWG ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert. Betreiber vom Energieversorgungsnetz in Dettingen/Erms ist die ErmstalEnergie in Dettingen an der Erms zum 01.01.2019 / 01.01.2022. Gemäß §36 Abs. 2 EnWG wird alle drei Jahre jeweils zum 01. Juli der Grundversorger festgestellt.
Netzgebiet Dettingen/Erms - Grundversorger: ErmstalEnergie Dettingen an der Erms
Was ist die Ersatzversorgung?
Wenn Ihr aktueller Energiebezug/-verbrauch nicht einer bestimmten Lieferung durch den Lieferanten oder einem konkreten Liefervertrag zugeordnet werden kann, springt der Grundversorger für diese Energielieferung ein. Dies wird als Ersatzversorgung bezeichnet. Es handelt sich also um eine gesetzlich angeordnete Notversorgung. Damit ist die Versorgung mit Energie durch die Ersatzversorgung immer gesichert. Es kommt nicht zu Versorgungsunterbrechungen. Ihre Belieferung wird nahtlos durch den Ersatzversorger übernommen.
Wann beginnt die Ersatzversorgung und wann endet sie?
Die Ersatzversorgung beginnt automatisch ab dem Zeitpunkt, an dem der Netzbetreiber Ihre Abnahmestelle dem Grundversorger zur Ersatzversorgung zuordnet. Die Ersatzversorgung erfolgt maximal drei Monate lang. Während dieser Zeit können die Verbraucher jederzeit einen neuen Lieferanten Ihrer Wahl mit der Belieferung beauftragen.
Bedingungen und Preise der Ersatzversorgung
Für die Ersatzversorgung ist kein Vertragsabschluss nötig. Für die Beendigung der Ersatzversorgung gibt es keine Kündigungsfrist.
Für die Ersatzversorgung gelten die meisten, aber nicht alle Vorschriften der Grundversorgung. In der Ersatzversorgung dürfen die Preise häufiger geändert werden: Jeweils zum ersten und fünfzehnten eines Monats können die Preise ohne Einhaltung einer Frist angepasst werden. Auf der Internetseite des Grundversorgers müssen die Preise der letzten sechs Monate veröffentlicht sein.
Der Energieverbrauch während der Ersatzversorgung darf vom Netzbetreiber geschätzt werden. Daher empfiehlt es sich, bei einer Mitteilung über den Eintritt der Ersatzversorgung den eigenen Strom- oder Gaszähler abzulesen und den Messwert dem Grundversorger und dem Netzbetreiber mitzuteilen.
Die ErmstalEnergie Dettingen - EED - ist als Grundversorger im Netzgebiet der allgemeinen Versorgung des Netzbetreibers EED verpflichtet, nach Maßgabe der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz - GasGVV - vom 26.10.2006 (BGBI. I Nr. 50 S. 2396) Haushaltskunden mit Gas in Niederdruck zu versorgen sowie die Ersatzversorgung von Letztverbrauchern mit Gas in Niederdruck durchzuführen.
Zusätzlich zu den Allgemeinen Bedingungen der GasGVV und den veröffentlichten Grund- und Ersatzversorgungspreisen gelten die "Ergänzenden Bedingungen der EED zur GasGVV".
Die EED bietet Erdgas zu Allgemeinen Preisen an. Diese Preise sind, ebenso wie die GasGVV Bestandteil des Vertrages zur Lieferung von Erdgas im Bereich der Grund- und Ersatzversorgung.
Bis zur Überleitung in gesonderte Lieferverträge gelten für Kunden mit beruflichem, gewerblichem oder landwirtschaftlichem Bedarf mit einem Jahresverbrauch von mehr als 10.000 kWh (Nichthaushaltskunden) die Preise und Bedingungen der Grundversorgung.
- Die Jahresabrechnung erfolgt in dem Tarif, in dem der Jahresverbrauch liegt.
- Die Preise bestehen aus einem Grundpreis und einem Arbeitspreis für jede bezogene Kilowattstunde (kWh).
- Zur Kundenanlage zählen sämtliche mit Erdgas betriebenen Verbrauchseinrichtungen: zum Kochen, für Warmwasseraufbereitung, Raumheizung, zur Lüftung und für gewerbliche Zwecke u. a., deren Erdgasverbrauch über eine Messeinrichtung erfasst wird.
- Der Kunde ist verpflichtet, der EED Erweiterungen und Änderungen sowie die Verwendung zusätzlicher Verbrauchseinrichtungen mitzuteilen. Hierzu gehören auch die Angaben über die Anschlusswerte der mit Erdgas betriebenen Verbrauchseinrichtungen.
- Die Abrechnung des Gasverbrauches erfolgt grundsätzlich in 12-monatlichen Abständen.
- Die EED erheben 2-monatliche Abschlagszahlungen.
- Zahlungsweise (§16 GasGVV): Der Kunde ist berechtigt, seine fälligen Zahlungen auf folgendes Bankkonto zu leisten:
Volksbank Ermstal-Alb, IBAN: DE23 6409 1200 0236 5550 06, BIC: GENODES1MTZ
wahlweise durch - Lastschriftverfahren/Einzugsermächtigung,
- Banküberweisung oder
- Bareinzahlung
- Zahlungsverzug, Unterbrechung und Wiederherstellung der Versorgung (§§ 17, 19 GasGVV): Ändern sich innerhalb eines Abrechnungszeitraumes die Grund- oder Arbeitspreise, so werden die Jahresgrundpreise und der Erdgasverbrauch zeitanteilig abgerechnet.
- Bei der Aufteilung des Erdgasverbrauches werden jahreszeitliche Verbrauchsschwankungen auf der Grundlage von Erfahrungswerten berücksichtigt. Entsprechendes gilt bei einer Änderung des Umsatzsteuersatzes.
Die Kosten aufgrund eines Zahlungsverzugs, einer Unterbrechung sowie der Wiederherstellung der Versorgung sind vom Kunden nach den im Preisblatt der EED veröffentlichten Pauschalsätzen zu ersetzen.
Weitere Bestimmungen
Die EED stellt das Erdgas mit einem Brennwert von etwa 11,1 kWh/m³ (im Normzustand) und einem Ruhedruck im Niederdrucknetz von ca. 22 mbar zur Verfügung.
Der Verrechnungsheizwert beträgt zur Zeit bei einem Druck an der Übergabestelle von etwa 22 mbar 10,218 kWh/m³.