Hinweise für unsere Kunden
Die Gasversorgung in Deutschland ist nach wie vor vielen Veränderungen unterworfen, zuletzt durch das neue Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG).
Das BEHG ist ein Teil eines umfangreichen Maßnahmenpakets der Bundesregierung, um die Klimaziele für 2030 zu erreichen. Festgelegt ist dort unter anderem, in welcher Höhe das Treibhausgas Kohlendioxid (CO2) zukünftig bepreist werden soll, um so Anreize zu setzen, auf klimaschonende Technologien umzusteigen.
Danach werden wir bereits im kommenden Jahr verpflichtet, für das im Jahr 2021 an unsere Kunden gelieferte Erdgas einen CO2-Preis von 25 Euro pro emittierter Tonne CO2 zu zahlen. Und in den Jahren danach steigt diese CO2-Abgabe schrittweise weiter an.
Zwar ist Erdgas im Vergleich zu anderen fossilen Energieträgern, wie Kohle oder Heizöl vergleichsweise klimaschonend, dennoch entsteht auch bei seiner Verbrennung CO2, wodurch sich für 2021 Kosten von umgerechnet rund 0,46 Cent je kWh (Netto) ergeben.
Welche Auswirkungen hat das auf Ihren Erdgaspreis?
Auch wenn wir die Erreichung der Klimaziele natürlich unterstützen, möchten wir diese vorgegebene zusätzliche finanzielle Belastung für unsere Kunden etwas abfedern. Aus diesem Grunde erhöhen wir unsere Preise lediglich um 0,4 Cent je kWh (Netto) und bleiben damit leicht unter dem Betrag, den der Gesetzgeber von uns fordert.
Bei Fragen können Sie sich gerne an
Frau Irene Knodt oder Herrn Serhat Sepetci wenden
- telefonisch unter +49 (0)7123 962646-11
oder per E-Mail unter service@ermstalenergie.de
Was ist die CO2-Abgabe und was verbirgt sich dahinter?
Dem Treibhausgas CO2 (Kohlendioxid), das bei der Erzeugung von Wärme entsteht, wird künftig ein Preis gegeben. Davon betroffen sind ausschließlich so genannte fossile Energieträger, wie Erdöl, Erdgas, Benzin und Diesel.
Grundlage ist das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG). Es ist ein Teil eines umfangreichen Maßnahmenpakets der Bundesregierung, um die Klimaziele für 2030 zu erreichen. Festgelegt ist dort unter anderem, in welcher Höhe das Treibhausgas Kohlendioxid (CO2) zukünftig bepreist werden soll, um so Anreize zu setzen, auf klimaschonende Technologien umzusteigen
Die CO2-Abgabe ist keine Steuer, die wir abführen müssen, sondern ergibt sich aus der Verpflichtung, CO2-Zertifikate - eine Art „Verschmutzungsrechte für das Ausstoßen von Treibhausgasen“ - zu erwerben.
Wie hoch ist die CO2-Abgabe und wie wird sie sich in Zukunft entwickeln?
Der Preis für eine Tonne CO2-Emissionen ist für 2021 mit 25 Euro festgelegt und wird entsprechend des jeweiligen CO2-Ausstoßes, der bei der Verbrennung der Energieträger freigesetzt wird, umgelegt.
Für Erdgas: rund 0,46 ct./kWh (Netto), 0,54 ct./kWh (Brutto).
Dann: 2022: 30 €/t CO2 (0,55 ct./kWh), 2023: 35 €/t CO2 (0,64 ct./kWh), 2024: 45 €/t CO2 (80,82 ct./kWh) 2025: 55 €/t CO2 (1,00 ct./kWh) -> alles Nettopreise
Ab dem Jahr 2026 werden die sogenannten CO2-Zertifikate gehandelt.
Bedeutet das, dass sich mein Erdgaspreis dann ebenfalls jedes Jahr erhöht?
Nein – nicht zwingend, da der Preis auch von anderen Faktoren abhängig ist, wie zum Beispiel dem Preis, den wir für das von uns eingekaufte Gas am Großhandelsmarkt zahlen. Wenn wir es schaffen, das Erdgas günstiger einzukaufen, so geben wir diesen Preisvorteil an unsere Kunden weiter. Damit könnte der CO2-Aufschlag – zumindest teilweise ausgeglichen werden.
Ist es dann schlecht, mit Erdgas zu heizen?
Nein- Im Gegenteil:
Zwar ist klar, dass auch bei der Verbrennung von Erdgas CO2 entsteht – jedoch weniger als bei der Nutzung aller anderen fossilen Energieträger, wie Heizöl oder Kohle. Damit tragen schon heute Haushalte, die mit Gas heizen zum Klimaschutz bei
Der geringere CO2-Gehalt von Erdgas im Vergleich zu allen anderen fossilen Energieträgern zeigt sich auch in der Höhe der CO2-Bepreisung. Erdgas erhält bei einem CO2-Preis von 25 €/Tonne (für 2021) einen verhältnismäßig geringen Aufpreis von 0,54 ct./kWh (Brutto), dies entspricht etwa 10 % des Endpreises. Zum Vergleich: Heizöl enthält einen Aufschlag von 0,87 ct./kWh (Brutto).
Die Besonderheit bei Gas: Schon heute ist es möglich, dem Erdgas CO2-neutrales, grünes Gas, wie zum Beispiel Bio-Erdgas beizumischen. Zudem lässt sich Erdgas mit zum Beispiel erneuerbarer Wärme aus Solarthermieanlagen auf dem Dach kombinieren.
Wie wird die CO2-Bepreisung an den Endkunden weitergegeben? Wird der Erdgaspreis steigen?
Der CO2-Preis wird genauso wie Steuern und Abgaben in die Energiepreise einkalkuliert. Das kann zu steigenden Energiepreisen führen. Dieser Preisbestandteil ist von uns nicht frei zu gestalten, sondern staatlich vorgegeben.
Was geschieht mit der CO2-Abgabe?
Die Bundesregierung hat in einer Protokollerklärung gegenüber dem Bundesrat angegeben, die Zusatzeinnahmen vollständig zur Senkung der EEG-Umlage und ab dem 01.01.2024 auch zur Anhebung der zusätzlichen Entfernungspauschale für Fernpendler zu verwenden
Wie genau sollen die Treibhausgase ab 2021 in Deutschland besteuert werden?
Die Bundesregierung sieht vor, dass betroffene Unternehmen Zertifikate erwerben, die ihnen ein Verschmutzungsrecht für das Ausstoßen von Treibhausgasen gibt. Die Zertifikate werden über den nationalen Emissionshandel erworben.
Wenn ich meine Gasrechnung für das Jahr 2021 im Januar 2022 bekomme, welcher CO2-Preis gilt dann für die Rechnung – der von 2021 oder der von 2022?
Grundsätzlich wird in der Jahresrechnung der Leistungszeitraum, sprich der Zeitraum der abgerechneten Energielieferung angegeben. Erdgaslieferungen bis zum 31.12.2021 werden anteilig mit dem für 2021 gültigen CO2-Preis bepreist.
Bei Fragen können Sie sich gerne an
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Während des Jahres wird der Zählerstand in m3 an Ihrem Gaszähler abgelesen, um den Jahresverbrauch zu ermitteln oder weil ein Umzug durchgeführt wird.
Der Anfangszählerstand z. B. am 01.01. beträgt: 3.450 m3
Der Endzählerstand z. B. am 31.12. beträgt: 4.950 m3
Somit ergibt sich ein Verbrauch in Höhe von: 1.500 m3 x 11,1 x 0,9255 (Peff = 22 mbar) = 15.410 kWh
Die thermische Energie berechnet sich auf der Basis des Gasverbrauchs
Hierzu wird das gemessene Betriebsvolumen(Vb) in das Normvolumen(Vn) umgerechnet und mit dem Abrechnungsbrennwert(Hs,eff) multipliziert. Die Umrechnung von Betriebsvolumen auf Normvolumen erfolgt mittels der Zustandszahl(Zz). Hierbei werden Gasdruck und Gastemperatur zu Normdruck und Normtemperatur ins Verhältnis gesetzt.
E = Vb x Zz x Hs,eff | Zz = (Tn/Teff) *((Pam + Peff) / pn)) | ||
Peff | =Effektivdruck | 22 mbar | 50 mbar |
Zz | = (Tn/Teff) *((Pam + peff) / pn)) | 0,9255 kWh/m³ | 0,9517 kWh/m³ |
Tn | =Normtemperatur | 273,15 K | 273,15 K |
Teff | =Abrechnungstemperatur | 288,15 K | 288,15 K |
Pamb | =Luftdruck (1016 - (0,12 x H) | 967,28 mbar | 967,28 mbar |
Pn | =Normdruck | 1013,25 mbar | 1013,25 mbar |
H | =Mittlere Höhe des Versorgungsgebietes | 406 m | 406 m |
Aufgrund der jährlichen Abrechnung wird gemäß DVGW-Arbeitsblatt G 685 ein gewogenes Jahresmittel des monatlichen Abrechnungsbrennwertes verwendet.
Fragen oder Beschwerden im Zusammenhang mit Ihrer Energielieferung können an unseren Kundenservice gerichtet werden.
- per Post an ErmstalEnergie Dettingen an der Erms GmbH & Co. KG, Kappishäuser Straße 74, 72581 Dettingen
- telefonisch unter +49 (0) 7123 -962946 - 11
- per E-Mail unter service@ermstalenergie.de
Der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur stellt Ihnen Informationen über das geltende Recht, Ihre Rechte als Haushaltskunde und über Streitbeilegungsverfahren für die Bereiche Elektrizität und Gas zur Verfügung und ist unter folgenden Kontaktdaten erreichbar:
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Verbraucherservice
Postfach 8001 / 53105 Bonn
Telefon: 030 / 22480 - 500 oder 01805 / 101000
Mo.-Fr. von 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Bundesweites Infotelefon (Festnetzpreis 14ct/min; Mobilfunkpreise maximal 42 ct/min)
Telefax: 030 / 22480 - 323
Internet: www.bundesnetzagentur.de
E-Mail: verbraucherservice-energie@bnetza.de
Zur Beilegung von Streitigkeiten nach § 111 a EnWG kann ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle Energie beantragt werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Verbraucherservice unseres Unternehmens angerufen wurde und keine beidseitig zufriedenstellende Lösung gefunden wurde. Unser Unternehmen ist zur Teilnahme am Schlichtungsverfahren der Schlichtungsstelle Energie verpflichtet.
Schlichtungsstelle Energie e. V.
Friedrichstraße 133
10117 Berlin
Telefon: 030 / 2757240 - 0
Telefax: 030 / 2757240 - 69
Internet: www.schlichtungsstelle-energie.de
E-Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit, die Sie unter www.ec.europa.eu/consumers/odr finden.
Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten aus Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungsverträgen zu nutzen.